Praxis für Psychotherapie und Paarberatung

Psychotherapie

Als Heilprak­tiker beschränkt auf das Gebiet der Psycho­therapie biete ich Psycho­therapie nach dem Heilpraktiker­gesetz.

Lösungsorientierte Arbeitsweise

In den letzten Jahren habe ich mich zunehmend auf eine lösungs­fokussierte Arbeitsweise spezialisiert. Die schnelle Wiederher­stellung der Lebens­qualität des Patienten steht bei mir im Fokus. Dabei wende ich den Person­zentrierten Ansatz nach Carl Rogers in einer fokussierten Weise an.

Um die Selbstwirk­samkeit des Klienten zu fördern und die Abhängigkeit vom Therapeuten zu vermindern, folge ich der Maxime „soviel Therapie wie nötig aber so wenig wie möglich“. Dies ermöglicht einen flexiblen und kosten­günstigen Therapie­prozess.

Außerdem bin ich so in der Lage kurzfristig Therapie­plätze anbieten zu können.

Wartezeiten überbrücken

Es bietet sich daher an, zur Über­brückung der Warte­zeiten im kassen­finanzierten Gesundheits­system einen schlanken Therapie­prozess zu beginnen. Dies kann zur Stabili­sierung des Patienten beitragen und so das Leiden mindern und helfen, an einem normalen Leben festzu­halten.

Partnertherapie

Ist der Partner in den Therapie­­prozess einge­bunden gelingt es oft erheblich leichter, nötige Änderungen in seinem Alltag umzusetzen. Partner, der Erkrankung und der Therapie mit Unver­ständnis oder gar Skepsis gegenüber­stehen, können zu verständnis­vollen Unter­stützern werden. Andernfalls kann ein kritischer Partner den Patienten in seinem Therapie­fortschritt nachhaltig behindern.

Von mir behandelte Symptomatiken

Nicht alle psychischen Leiden eignen sich für meine gesprächstherapeutischen Arbeitsweise. Insbesondere behandele ich folgende Symptomatiken:

Depressionen

Leicht- und mittelgradige depressive Episoden, Rezidivierende depressive Störungen, Dysthymia, neurotische Depression können behandelt werden, solange keine ausgeprägte Chronifizierung vorliegt.

Phobische Störungen, Angst- und Panikstörungen

Störungen, die in Form von Ängsten wahrgenommen werden, sind teilweise gesprächstherapeutisch behandelbar. Sollte allerdings keine schnelle Besserung eintreten, ist u.U. eine verhaltenstherapeutische Behandlung vorzuziehen.

Zwänge

Insbesondere wenn Zwänge und Zwangshandlungen die Partnerschaft belasten, ist eine gesprächstherapeutischen Behandlung als Partnertherapie in Erwägung zu ziehen. Dies ist unter Umständen auch dann sinnvoll, wenn die Behandlung der eigentlichen Zwänge verhaltenstherapeutisch erfolgt.

Krisen/Anpassungsstörungen

Störungen, die durch akute Krisen ausgelöst werden, sind durch meist kurzfristig realisierbare Termine gut behandelbar. Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) behandle ich hingegen nicht.

Burnout

Bei akutem oder sich anbahnendem Burnout ist eine kurzfristig greifende gesprächstherapeutischen Behandlung sinnvoll. Es kann sinnvoll sein, die Therapie teilweise als Partnertherapie durchzuführen.

Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung

In der Regel ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Dies liegt einerseits an bürokratischen Hemmnissen. Andererseits gibt es auch bedenkenswerte Gründe, die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht anzustreben. Siehe dazu Abrechnung mit GKV.