Psychotherapie
Als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie biete ich Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.
Lösungsorientierte Arbeitsweise
In den letzten Jahren habe ich mich zunehmend auf eine lösungsfokussierte Arbeitsweise spezialisiert. Die schnelle Wiederherstellung der Lebensqualität des Patienten steht bei mir im Fokus. Dabei wende ich den Personzentrierten Ansatz nach Carl Rogers in einer fokussierten Weise an.
Um die Selbstwirksamkeit des Klienten zu fördern und die Abhängigkeit vom Therapeuten zu vermindern, folge ich der Maxime „soviel Therapie wie nötig aber so wenig wie möglich“. Dies ermöglicht einen flexiblen und kostengünstigen Therapieprozess.
Außerdem bin ich so in der Lage kurzfristig Therapieplätze anbieten zu können.
Wartezeiten überbrücken
Es bietet sich daher an, zur Überbrückung der Wartezeiten im kassenfinanzierten Gesundheitssystem einen schlanken Therapieprozess zu beginnen. Dies kann zur Stabilisierung des Patienten beitragen und so das Leiden mindern und helfen, an einem normalen Leben festzuhalten.
Partnertherapie
Ist der Partner in den Therapieprozess eingebunden gelingt es oft erheblich leichter, nötige Änderungen in seinem Alltag umzusetzen. Partner, der Erkrankung und der Therapie mit Unverständnis oder gar Skepsis gegenüberstehen, können zu verständnisvollen Unterstützern werden. Andernfalls kann ein kritischer Partner den Patienten in seinem Therapiefortschritt nachhaltig behindern.
Von mir behandelte Symptomatiken
Nicht alle psychischen Leiden eignen sich für meine gesprächstherapeutischen Arbeitsweise. Insbesondere behandele ich folgende Symptomatiken:
Depressionen
Leicht- und mittelgradige depressive Episoden, Rezidivierende depressive Störungen, Dysthymia, neurotische Depression können behandelt werden, solange keine ausgeprägte Chronifizierung vorliegt.
Phobische Störungen, Angst- und Panikstörungen
Störungen, die in Form von Ängsten wahrgenommen werden, sind teilweise gesprächstherapeutisch behandelbar. Sollte allerdings keine schnelle Besserung eintreten, ist u.U. eine verhaltenstherapeutische Behandlung vorzuziehen.
Zwänge
Insbesondere wenn Zwänge und Zwangshandlungen die Partnerschaft belasten, ist eine gesprächstherapeutischen Behandlung als Partnertherapie in Erwägung zu ziehen. Dies ist unter Umständen auch dann sinnvoll, wenn die Behandlung der eigentlichen Zwänge verhaltenstherapeutisch erfolgt.
Krisen/Anpassungsstörungen
Störungen, die durch akute Krisen ausgelöst werden, sind durch meist kurzfristig realisierbare Termine gut behandelbar. Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) behandle ich hingegen nicht.
Burnout
Bei akutem oder sich anbahnendem Burnout ist eine kurzfristig greifende gesprächstherapeutischen Behandlung sinnvoll. Es kann sinnvoll sein, die Therapie teilweise als Partnertherapie durchzuführen.
Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung
In der Regel ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Dies liegt einerseits an bürokratischen Hemmnissen. Andererseits gibt es auch bedenkenswerte Gründe, die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht anzustreben. Siehe dazu Abrechnung mit GKV.